Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Die Wahrnehmung in der Wirtschaft ist allerdings uneinheitlich. Während das Gesetz in der Beraterszene bereits im Jahr 2020 zu einer umfassenden Auseinandersetzung mit den rechtlichen Auswirkungen führte, scheinen insbesondere viele kleinere mittelständische Unternehmen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen zu ignorieren.
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